Zwangseinweisung, Unterbringung

Wenn jemand (1) psychisch krank ist und (2) sich oder andere gefährdet, kann er auch gegen seinen Willen in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden. Es müssen dafür aber immer beide Bedingungen zugleich erfüllt sein. Wenn einer nur psychisch krank ist und „Unsinn“ anstellt, ist das nach unserer Rechtslage noch kein Grund für eine Zwangseinweisung. Auch wenn ein Gesunder sich gefährdet oder andere bedroht, ist das kein Grund für eine Einweisung. Dann kann ihn höchstens die Polizei vorübergehend festsetzen. Wenn also z. B. ein Mann im Vollrausch andere bedroht, ist er krank und gefährlich. Er kann eingewiesen werden. Wenn er am nächsten Tag wieder nüchtern ist, ist er gesund und dann kann er nur festgehalten werden, wenn es mehr als wahrscheinlich ist, dass er sofort wieder trinkt und dann auch wieder gefährlich wird.

Über die Zwangseinweisung entscheidet immer ein Richter. Lediglich zur Abwendung unmittelbarer Gefahr (z. B. ein Depressiver trifft konkrete Vorbereitungen, aus dem Leben zu scheiden) kann die Polizei oder ein Arzt einen Menschen festhalten. Aber auch dann muss der Richter zu dem Kranken kommen, den Sachverhalt überprüfen und eine Entscheidung für oder gegen die zwangsweise Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus treffen. Ob er dann auf einer geschlossenen oder offenen Station untergebracht wird, ist eine Entscheidung des Arztes. Der Richter legt auch immer fest, wie lange die Unterbringung höchstens gilt. Der Arzt ist dazu nur darum notwendig, weil er entscheiden muss, ob der Betreffende psychisch krank ist.

Bei Wikipedia findet man zu diesem Thema einen sachlich korrekten, wenn auch etwas schwer verständlichen Artikel.

Ist jemand zwangsweise in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, soll er auch behandelt werden. Das beinhaltet unter Umständen eine medikamentöse Behandlung gegen seinen Willen. Das ist der wohl schwierigste Punkt bei der Sache. Wenn man nämlich annimmt, dass z. B. in der Psychose, wenn auch verzerrt, immer auch ein berechtigtes Anliegen des Patienten zum Ausdruck kommt, dann ist die gewaltsame Unterdrückung der psychotischen Symptome durch Medikamente aus zwei Gründen problematisch. Erstens fühlt sich der Patient vergewaltigt und die Hemmung, die von den Medikamenten verursacht wird, macht ihn gefügig. Zweitens wird ein wichtiges Anliegen unterdrückt, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Psychose manchmal langfristig durch eine unkritische medikamentöse Behandlung verschlimmert wird. Doch muss ich hier betonen, dass es für diese Annahmen zwar Hinweise, aber keine Beweise gibt. Die meisten Psychiater lehnen diese Annahmen auch rigoros ab, was aber dazu führt, dass vorurteilsfreie Untersuchungen darüber nicht geführt werden.